Im Vordergrund stehen Massnahmen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, im Speziellen jene von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Velofahrenden. Dazu gehören unter anderem sichere Wegführungen, Abschrankungen, Signalisationen, Beleuchtungen und klare Verkehrsführungen. Der motorisierte Verkehr wird in Bezug auf Behinderungen durch den Baustellenbetrieb geprüft (Zu- und Wegfahrten, Anlieferungen, interner Baustellenverkehr sowie allfällige Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr und die Erreichbarkeit der umliegenden Liegenschaften und Geschäfte).
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